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   OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21   

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OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21 (https://dejure.org/2021,1249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2021 - 13 ME 41/21 (https://dejure.org/2021,1249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 13 ME 41/21 (https://dejure.org/2021,1249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Befreiung von der Quarantänepflicht der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung ... - Corona-Virus

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21
    Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem Antragsteller die mit dem Klageverfahren erstrebte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - BVerwG 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 - juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, NVwZ-RR 2004, 258 f. - juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 180 m.w.N.).

    Eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren (vgl. zu diesem strengen Maßstab bei einer vorläufigen Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren: BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.3.2008 - 13 S 418/08 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 2.2.2007 - 13 ME 362/06 -, juris Rn. 9; Hessischer VGH, Beschl. v. 29.8.2000 - 5 TG 2641/00 -, NVwZ-RR 2001, 366 - juris Rn. 6; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 191) besteht auch nach seinem Beschwerdevorbringen nicht.

  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21
    Auch nach dem Beschwerdevorbringen hält es der Senat aber nicht für überwiegend wahrscheinlich und damit nicht für glaubhaft gemacht (vgl. zu dieser Herabsetzung des Beweismaßes bei der nach § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO erforderlichen Glaubhaftmachung: BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95, 96 - juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 26.2.2014- BVerwG 6 C 3.13 -, NVwZ 2014, 1229, 1231 - juris Rn. 27; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 94 f. (Stand: März 2014) m.w.N.), dass ein begründeter Einzelfall im Sinne des § 1 Abs. 9 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vorliegt, in dem die Antragsgegnerin nach Abwägung aller betroffenen Belange aufgrund einer Reduzierung des ihr zukommenden Ermessens verpflichtet ist, den Antragsteller von den Absonderungspflichten zu befreien.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21
    Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 74 - juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - BVerwG 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 29.4.2010 - BVerwG 1 WDS VR 2.10 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 - juris Rn. 18 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 14; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 193 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21
    Auch nach dem Beschwerdevorbringen hält es der Senat aber nicht für überwiegend wahrscheinlich und damit nicht für glaubhaft gemacht (vgl. zu dieser Herabsetzung des Beweismaßes bei der nach § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO erforderlichen Glaubhaftmachung: BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95, 96 - juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 26.2.2014- BVerwG 6 C 3.13 -, NVwZ 2014, 1229, 1231 - juris Rn. 27; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 94 f. (Stand: März 2014) m.w.N.), dass ein begründeter Einzelfall im Sinne des § 1 Abs. 9 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vorliegt, in dem die Antragsgegnerin nach Abwägung aller betroffenen Belange aufgrund einer Reduzierung des ihr zukommenden Ermessens verpflichtet ist, den Antragsteller von den Absonderungspflichten zu befreien.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Quarantäneanordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21
    Denn diese Betrachtung des Antragstellers blendet die erhöhten Infektionsgefahren auf den Reisewegen, die einen durchaus erheblichen Grund für die Anordnung von Quarantänemaßnahmen für ein Ein- und Rückreisende darstellen (vgl. Senatsbeschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 41), völlig aus.
  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21
    Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 74 - juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - BVerwG 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 29.4.2010 - BVerwG 1 WDS VR 2.10 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 - juris Rn. 18 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 14; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 193 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21
    Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 74 - juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - BVerwG 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 29.4.2010 - BVerwG 1 WDS VR 2.10 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28 - juris Rn. 18 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 14; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 193 ff. jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 13 S 418/08

    Ermöglichung der Wiedereinreise als Folgenbeseitigung nach rechtswidriger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21
    Eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren (vgl. zu diesem strengen Maßstab bei einer vorläufigen Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren: BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.3.2008 - 13 S 418/08 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 2.2.2007 - 13 ME 362/06 -, juris Rn. 9; Hessischer VGH, Beschl. v. 29.8.2000 - 5 TG 2641/00 -, NVwZ-RR 2001, 366 - juris Rn. 6; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 191) besteht auch nach seinem Beschwerdevorbringen nicht.
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21
    Diese Feststellung, insbesondere die Einstufung der Insel La Palma als Risikogebiet, hat der Antragsteller mit der Beschwerde nicht (Schriftsatz des Antragstellers v. 30.1.2021, dort S. 3 und 6), jedenfalls nicht in einer den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO genügenden Weise (vgl. zu den Darlegungsanforderungen im Einzelnen: Senatsbeschl. v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, NordÖR 2014, 502 f. - juris Rn. 4 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), infrage gestellt.
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 13 ME 342/03

    Aufnahmeanspruch; Aufnahmekapazität; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21
    Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem Antragsteller die mit dem Klageverfahren erstrebte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - BVerwG 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 - juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, NVwZ-RR 2004, 258 f. - juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 180 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 5 TG 2641/00

    Wasserversorgung eines Baugebietes durch die Gemeinde

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 13 ME 362/06

    Anspruch eines abgeschobenen armenischen Staatsangehörigen auf Rückkehr und

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 8 ME 221/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer eingegangenen Ehe mit einem

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 8 ME 109/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 5 S. 2 Alt. 1

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.1987 - 12 B 109/87
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1962 - I B 57/62
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2021 - 13 ME 111/21

    Corona; einstweilige Anordnung; Feststellungsantrag; Gesangsverbot; Gottesdienst;

    Danach wird für eine stattgebende Eilentscheidung in einer derartigen Situation verlangt, dass eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren besteht und durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 2.3.2021 - 13 ME 72/21 -, juris Rn. 5 f., und v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 6 ff. sowie Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 146/21

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Beschwerde;

    Danach wird für eine stattgebende Eilentscheidung in einer derartigen Situation verlangt, dass eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren besteht und durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 2.3.2021 - 13 ME 72/21 -, juris Rn. 5 f., und v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 6 ff. sowie Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 13 ME 72/21

    Absonderung; Befreiung; Corona; COVID-19; Immunität; Niedersächsische

    Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt die mit einem Klageverfahren erstrebte Rechtsposition und stellt den Antragsteller - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - BVerwG 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 - juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 2.2.2021- 13 ME 41/21 -, juris Rn. 6 f.; v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, NVwZ-RR 2004, 258 f. - juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 180 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 187/21

    Anordnung, einstweilige; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund;

    Danach wird für eine stattgebende Eilentscheidung in einer derartigen Situation verlangt, dass eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren besteht und durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 2.3.2021 - 13 ME 72/21 -, juris Rn. 5 f., und v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 6 ff. sowie Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23

    Eidesstattliche Versicherung; gewöhnlicher Aufenthalt; Glaubhaftmachung;

    Eine die Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung erhöhende Vorwegnahme der Hauptsache liegt schon dann vor, wenn die begehrte Entscheidung des Gerichts dem Antragsteller für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens die Rechtsposition vermitteln würde, die er in der Hauptsache anstrebt (vgl. bspw. Nds. OVG, B. v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 7; B. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 -, juris Rn. 1; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auf. 2017, zweiter Teil Rn. 179 f.).
  • VG Braunschweig, 27.09.2022 - 6 B 298/22

    Amtsärztliches Gutachten; Einstweilige Anordnung; Grundsatz der

    Eine die Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung erhöhende Vorwegnahme der Hauptsache liegt schon dann vor, wenn die begehrte Entscheidung des Gerichts dem Antragsteller für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens die Rechtsposition vermitteln würde, die er in der Hauptsache anstrebt (vgl. Nds. OVG, B. v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 7; B. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 -, juris Rn. 1; VG Braunschweig, B. v. 1.8.2018 - 6 B 288/17 -, V. n. b.; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 179 f.).
  • VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22

    Ausnahmegenehmigung; Bildungsgang; MINT-Schule; Oberschule; pädagogische Gründe;

    Eine die Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung erhöhende Vorwegnahme der Hauptsache liegt schon dann vor, wenn die begehrte Entscheidung des Gerichts dem Antragsteller für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens die Rechtsposition vermitteln würde, die er in der Hauptsache (vgl. bspw. Nds. OVG, B. v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 7; B. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 -, juris Rn. 1; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auf. 2017, zweiter Teil Rn. 179 f.).
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